Zwei Bereiche an der Küste sind das ganze Jahr über für Hunde zugelassen:
- der Hundestrand in der Innenstadt (im Bereich der Préconil-Brücke)
- der landseitige Teil der Pointe des Sardinaux (außer im Juli/August)
An den übrigen Stränden (Stadtzentrum außerhalb des zugelassenen Bereichs, Oursins, Nartelle, Garonnette, südliches Ende der Pointe des Sardinaux) sind Hunde das ganze Jahr über verboten. Sie müssen an der Leine geführt und deren Kot beseitigt werden.
Blindenhunde sind an allen Stränden erlaubt.