Destination Sainte-Maxime – Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, die Website sainte-maxime.com für alle Nutzer zugänglich zu machen, unabhängig von ihrer technischen Ausstattung, ihrer Art der Nutzung oder etwaigen Behinderungen, gemäß Artikel 47 des französischen Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 zur Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen.
Die vorliegende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sainte-maxime.com und ist seit dem 23.06.26 in Kraft.
Diese Seite informiert über den aktuellen Stand der Barrierefreiheit der Website, laufende Maßnahmen und die Kontaktmöglichkeiten im Falle von Schwierigkeiten.
Stand der Einhaltung
Die Website von „Destination Sainte-Maxime – Office de Tourisme“ wurde als nicht konform mit dem Allgemeinen Referenzrahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA, Version 4.1) eingestuft.
Bis heute:
Es wurde noch kein vollständiges Konformitätsaudit gemäß der offiziellen Methodik des RGAA durchgeführt.
Da diese Prüfung fehlt, können wir keine genaue Konformitätsrate veröffentlichen.
Aus Gründen der Transparenz wird die Website daher bis zur Durchführung dieses Audits als nicht konform eingestuft.
Was versteht man unter digitaler Barrierefreiheit?
Auf sainte-maxime.com verfolgen wir ein einfaches Ziel: Alle Besucher sollen auf die Inhalte der Website zugreifen können, auch diejenigen, die Hilfsmittel für Menschen mit Behinderungen nutzen. Konkret bedeutet eine barrierefreie Website, dass sie Folgendes ermöglicht:
- mit einer Sprachausgabe oder einer Braillezeile zu navigieren, wie sie von blinden oder sehbehinderten Menschen genutzt werden.
- Die Darstellung an die eigenen Bedürfnisse anzupassen: den Text vergrößern, die Farben anpassen, den Kontrast verbessern … um das Lesen angenehmer zu gestalten.
- die Website ohne Maus zu erkunden, ausschließlich über die Tastatur oder einen Touchscreen.
Digitale Barrierefreiheit ist kein „Plus“, sondern eine Verpflichtung.
Vorgehensweise und geplante Maßnahmen
Es wurde ein strukturierter Prozess eingeleitet, um die Barrierefreiheit der Website zu verbessern:
- Schrittweise Überarbeitung der Inhalte (Texte, Bilder, Links, PDF-Dokumente…) durch das Team des Fremdenverkehrsamts, um deren Barrierefreiheit zu gewährleisten.
- Durchführung eines Audits zur technischen und funktionalenBarrierefreiheit durch einen spezialisierten Dienstleister (anhand einer repräsentativen Stichprobe von Seiten und Funktionen).
- Erstellung eines priorisierten Aktionsplans auf derGrundlage der Ergebnisse des Audits, einschließlich der Ermittlung: der erforderlichen technischen Korrekturen (Code, Vorlagen, Module), der Verbesserungen hinsichtlich Benutzerfreundlichkeit und Navigation sowie der bewährten Vorgehensweisen für neue Inhalte.
- Kontinuierliche Zusammenarbeit mit unserer Webagentur zur Integration der erforderlichen Korrekturen.
- Kompetenzaufbau der internen Teams (Redaktion, Integration, Grafik) zur schrittweisen Erstellung barrierefreier Inhalte.
Inhalte, die möglicherweise nicht barrierefrei sind
Bis zum Abschluss der umfassenden Prüfung kann es vorkommen, dass bestimmte Elemente der Website für bestimmte Zielgruppen schwer zugänglich sind. Als Anhaltspunkt seien hier insbesondere folgende Punkte genannt:
- Bilder ohne geeigneten Alternativtext.
- PDF-Dokumente oder andere herunterladbare Dateien (Broschüren, Leitfäden, Formulare), die nicht für Bildschirmleseprogramme strukturiert sind.
- Unzureichender Farbkontrast bei bestimmten Textblöcken und Schaltflächen.
- Die Navigation per Tastatur ist teilweise eingeschränkt, insbesondere bei bestimmten Menüs, Karussells oder interaktiven Elementen.
- Link- oder Schaltflächenbezeichnungen, die außerhalb des Kontexts wenig aussagekräftig sind (z. B. „Mehr erfahren“, „Weiterlesen“).
- Die Überschriftenhierarchie ist teilweise unvollständig, was die Navigation anhand von Überschriften für Nutzer von assistiven Technologien erschwert.
Diese Punkte werden nach und nach analysiert und korrigiert.
Kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit
Unser Ziel ist es, die Website sainte-maxime.com so zu gestalten, dass sie:
- einfacher zu navigieren,
- übersichtlicher,
- undfür alle Zielgruppen(Einwohner, Besucher, Dienstleister, Journalisten usw.)inklusiver.
Bei jeder größeren Weiterentwicklung der Website (neues Layout, neue Rubrik, Neugestaltung…) wird die Barrierefreiheit so früh wie möglich in die technischen und redaktionellen Entscheidungen einbezogen.
Hilfe und Kontakt bei Problemen
Sollten Sie auf ein Barrierefreiheitsproblem stoßen, das Sie daran hindert, auf eine Information oder einen Online-Dienst zuzugreifen, können Sie uns dies melden. Wir werden uns bemühen, Ihnen eine barrierefreie Alternative anzubieten (z. B. Zusendung eines angepassten Dokuments, Übermittlung einer Information per Telefon oder E-Mail).
So erreichen Sie uns:
Per E-Mail: contact@sainte-maxime.com
Per Telefon: 04 94 55 75 55
Per Post:
TOURISMUSBÜRO VON SAINTE-MAXIME
21 Place Louis Blanc
83120 SAINTE-MAXIME
Bitte geben Sie in Ihrer Nachricht gerne Folgendes an:
- die betroffene Seite oder Funktion (wenn möglich mit URL),
- die Art der verwendeten Hardware oder Software (Computer, Smartphone, Bildschirmleseprogramm usw.),
- das aufgetretene Problem.
Dieses Feedback ist für uns sehr wertvoll, um die Korrekturen nach Priorität zu ordnen.
Rechtsmittel
Wenn Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen und:
Sie das Problem bei Destination Sainte-Maxime gemeldet haben und innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit, sich an die zuständigen Behörden zu wenden. Sie können sich insbesondere an folgende Stelle wenden:
den Ombudsmann
- Per Online-Antrag: Füllen Sie das Online-Formular aus
- Per Telefon: 09 69 39 00 00
- Per Post (kostenloser Versand, kein Porto erforderlich):
DÉFENSEUR DES DROITS
Antwortfreistellung 71120
75342 Paris CEDEX 07
- Oder an einen Vertreter des Défenseur des droits in Ihrer Nähe (Verzeichnis der Vertreter in Ihrer Region).
