Barrierefreiheit: teilweise konform

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 Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Fremdenverkehrsamt von Sainte-Maxime verpflichtet sich, seine Websites, sein Intranet, Extranet-Seiten sowie seine Softwarepakete (einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler Stadtmöbel) gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.

Zu diesem Zweck setzt das Fremdenverkehrsamt von Sainte-Maxime die folgende Strategie und die folgenden Maßnahmen um:

Kein mehrjähriger Plan zur Barrierefreiheit
Kein Aktionsplan für das laufende Jahr
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Fremdenverkehrsamt von Sainte-Maxime:https://www.sainte-maxime.com/

 Stand der Einhaltung

Das Fremdenverkehrsamt von Sainte-Maxime entspricht teilweise den allgemeinen Richtlinien zur Verbesserung der Barrierefreiheit (RGAA).

 Ergebnisse der Tests

 Das Audit einsehen

Sie können den Prüfbericht über den folgenden Link einsehen:https://ara.numerique.gouv.fr/rapport/2Ize2i-9FCNlrSH2_tZ3I/resultats

 Nicht zugängliche Inhalte

Die unten aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht zugänglich.

Nichtkonformitäten

Bilder:

Mehrere Bilder, die Informationen vermitteln, verfügen weder über einen alternativen Text noch über eine aussagekräftige Alternative (Kriterien 1.1 und 1.3). Dies gilt insbesondere für illustrative Bilder auf zahlreichen Seiten, deren Alternativtext-Attribut einen technischen Dateinamen (z. B. eine Foto-ID) enthält, anstatt den visuellen Inhalt zu beschreiben. Dekorative Bilder, wie bestimmte Symbole im Menü oder im Kalender, werden zudem von assistiven Technologien nicht korrekt ignoriert (Kriterium 1.2), und die den Bildern zugeordneten Bildunterschriften sind technisch nicht mit diesen verknüpft (Kriterium 1.9). Für blinde oder sehbehinderte Menschen, die einen Screenreader verwenden, führen diese Mängel entweder dazu, dass keinerlei Informationen über den visuellen Inhalt vorliegen, oder dass ein unnötiger oder sinnloser Text vorgelesen wird, was das Verständnis beeinträchtigt und die Navigation unnötig erschwert.

Farben:

Die Website weist wiederholt Mängel beim Kontrast zwischen Text und Hintergrund sowie zwischen den Farben von Benutzeroberflächenelementen wie Schaltflächen oder Feldrändern auf (Kriterien 3.2 und 3.3). Diese Mängel betreffen sowohl die übergreifenden Elemente als auch die meisten Seiten des Panels. Auf der interaktiven Karte der Startseite wird eine Information zudem ausschließlich durch eine Farbänderung ohne zusätzliche Angabe vermittelt (Kriterium 3.1). Diese Mängel benachteiligen vor allem sehbehinderte oder farbenblinde Personen, die bestimmte Texte, Schaltflächen oder Statusinformationen möglicherweise nicht wahrnehmen können.

Skripte:

Zahlreiche interaktive Komponenten werden von assistiven Technologien nicht korrekt wiedergegeben: Menü und Untermenüs, Suchmaschine, Sprachauswahl, Bildergalerie, interaktive Karte oder Akkordeon-Elemente (Kriterium 7.1). Einige dieser Komponenten sind zudem nicht über die Tastatur bedienbar, insbesondere weil der Fokus in modalen Fenstern nicht beibehalten wird oder weil bestimmte anklickbare Elemente nicht erreichbar sind (Kriterium 7.3). Schließlich wird eine Statusmeldung der Suchmaschine fehlerhaft wiedergegeben, was zu einer verwirrenden Ansage für Screenreader führt (Kriterium 7.5). Diese Probleme gehören zu den schwerwiegendsten im Audit: Sie können die Nutzung des Menüs oder der Suche für eine Person, die ausschließlich die Tastatur oder einen Screenreader verwendet, völlig unmöglich machen.

Obligatorische Elemente:

Die Überschriften einiger Seiten des Kalenders spiegeln die angezeigte Paginierung nicht wider, was die Orientierung bei der Navigation über Registerkarten oder mit einem Screenreader erschwert (Kriterium 8.6). Zudem werden bestimmte Tags ausschließlich zur visuellen Formatierung und nicht zur Strukturierung des Inhalts verwendet, insbesondere Texte, die in generische Tags statt in Absätze eingefügt werden (Kriterium 8.9). Diese zweckentfremdende Verwendung beeinträchtigt das Verständnis der Inhaltsstruktur durch assistive Technologien.

Darstellung der Informationen:

Unabhängig von der visuellen Formatierung weisen die Inhalte mehrere Mängel in der Darstellung auf. Bilder aus der Galerie werden ausschließlich als CSS-Hintergrund eingefügt und verschwinden, wenn die Stile deaktiviert werden (Kriterium 10.2), und die Lesereihenfolge bestimmter Inhalte ist in derselben Situation nicht konsistent (Kriterium 10.3). Die Vergrößerung der Schriftgröße auf bis zu 200 % führt zu Verlusten bei der Darstellung und Lesbarkeit (Kriterium 10.4), ebenso wie die Darstellung in einem verkleinerten Fenster im Mobilformat (Kriterium 10.11). Ein Link in der Fußzeile hebt sich nicht ausreichend vom umgebenden Text ab (Kriterium 10.6), eine Information wird in der Suchmaschine nur durch ihre Form angezeigt (Kriterium 10.9), und die Fokusanzeige bei der Tastaturbedienung ist nicht immer sichtbar, insbesondere bei hervorgehobenen Miniaturansichten (Kriterium 10.7). Schließlich bleiben Beschriftungen, die erst beim Bewegen des Mauszeigers erscheinen, bei der Tastaturbedienung unsichtbar (Kriterium 10.14). Diese Feststellungen betreffen insbesondere sehbehinderte Personen, die zoomen oder die Anzeige anpassen, sowie Nutzer der Tastatur.

Formulare:

Das Kontaktformular gruppiert Felder gleicher Art nicht ausreichend (Kriterium 11.5), und einige Schaltflächenbezeichnungen sind nicht aussagekräftig, wie beispielsweise eine Suchschaltfläche ohne barrierefreien Namen oder eine Schaltfläche zum Schließen in englischer Sprache (Kriterium 11.9). Die Fehlermeldungen bei der Eingabe sind zudem wenig aussagekräftig, da sie nicht immer das betroffene Feld oder das erwartete Format nennen (Kriterium 11.10) und im Falle eines Fehlers keine Korrekturvorschläge anbieten, insbesondere im E-Mail-Feld (Kriterium 11.11). Diese Mängel erschweren das Ausfüllen der Formulare für alle Nutzer, insbesondere für Personen, die einen Bildschirmleser verwenden oder kognitive Einschränkungen haben.

Einsichtnahme:

Die zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind von Haus aus nicht barrierefrei und verfügen über keine alternative Version (Kriterium 13.3), was den Zugriff auf deren Inhalte für Personen, die einen Bildschirmleser nutzen, vollständig verhindert. Das Laufvideo auf der Startseite lässt sich nicht anhalten (Kriterium 13.8), was für Menschen mit Aufmerksamkeitsstörungen oder Bewegungsempfindlichkeit störend sein kann. Ein in einer Überschrift verwendetes Emoji verfügt über keine Alternative, wodurch dessen Interpretation durch assistive Technologien ungewiss ist (Kriterium 13.5). Schließlich sind mehrere Karussells mit hervorgehobenen Inhalten auf Mobilgeräten nur durch eine Wischgeste zugänglich, ohne alternative Navigationspfeile (Kriterium 13.10), was Menschen mit Schwierigkeiten bei der Feinmotorik ausschließt.

 Ausnahmeregelungen wegen unverhältnismäßiger Belastung

Keine.

 Inhalte, die nicht der Barrierefreiheitspflicht unterliegen

  • Das reCAPTCHA
  • Die Hintergrundkarte von Touristic Maps

 Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17. August 2026 erstellt.

 Technologien, die für die Erstellung der Website verwendet wurden

  • HTML
  • CSS
  • JavaScript
  • WordPress-CMS

 Testumgebung

Die Überprüfungen der Darstellungsergebnisse wurden auf der Grundlage der von der RGAA-Referenzdatenbank bereitgestellten Kombination mit den folgenden Versionen durchgeführt:

  • Auf iOS-Mobilgeräten mit Safari und VoiceOver
  • Auf einem MacOS-Desktop-Computer mit Chrome und VoiceOver
  • Auf einem MacOS-Desktop-Computer mit Firefox und VoiceOver
  • Auf einem Windows-Desktop-Computer mit Microsoft Edge und NVDA

 Die bei der Bewertung verwendeten Instrumente

  • Webentwickler-Symbolleiste
  • Farbkontrast-Analysator
  • WCAG-Kontrastprüfer
  • Überschriftenübersicht
  • Komponenten-Inspektor
  • RGAA-Assistent
  • W3C-HTML-Validator
  • VoiceOver
  • NVDA
  • Stylus
  • RGAA-Dokumentation 4
  • Axe Devtools-Erweiterung
  • 11y-Tools
  • Bookmarklet – Textabstand
  • Bookmarklet – Tastaturfokus erzwingen
  • Bookmarklet – HTML-Validierung
  • Bookmarklet – ARIA-Eigenschaften

 Seiten der Website, die einer Konformitätsprüfung unterzogen wurden

  • Startseite – https://www.sainte-maxime.com/
  • Kontakt – https://www.sainte-maxime.com/contactez-nous/
  • Impressum – https://www.sainte-maxime.com/mentions-legales/
  • Barrierefreiheit – https://www.sainte-maxime.com/accessibilite-non-conforme/
  • FAQ – https://www.sainte-maxime.com/faq/
  • Die Mimosenstraße – https://www.sainte-maxime.com/explorer/balades-decouvertes/la-route-du-mimosa/
  • Strand von La Nartelle – https://www.sainte-maxime.com/explorer/la-mer-a-linfini/toutes-les-plages-de-sainte-maxime/plage-de-la-nartelle/
  • Der Hafen von Sainte-Maxime – https://www.sainte-maxime.com/explorer/la-mer-a-linfini/le-port-de-sainte-maxime/
  • Der gesamte Veranstaltungskalender (Listenansicht) – https://www.sainte-maxime.com/agenda/tout-lagenda/
  • Sommerabschluss (Einzelansicht) – https://www.sainte-maxime.com/agenda/closing-dete-sainte-maxime-fr-6343602/

 Feedback und Kontakt

Sollten Sie auf bestimmte Inhalte oder Dienste nicht zugreifen können, wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen des Fremdenverkehrsamts von Sainte-Maxime, um auf eine barrierefreie Alternative hingewiesen zu werden oder den Inhalt in einer anderen Form zu erhalten.

 Rechtsmittel

Sollten Sie einen Barrierefreiheitsmangel feststellen, der Sie daran hindert, auf Inhalte oder Funktionen der Website zuzugreifen, uns diesen melden und keine Antwort von uns erhalten, haben Sie das Recht, Ihre Beschwerde oder einen Antrag auf Befassung an den Ombudsmann für Menschenrechte zu richten.

Dazu stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

Schreiben Sie eine Nachricht an den Ombudsmann für Menschenrechte:https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/formulaire_saisine/
Wenden Sie sich an den Beauftragten des Bürgerbeauftragten in Ihrer Regionhttps://www.defenseurdesdroits.fr/carte-des-delegues
Senden Sie einen Brief per Post (kostenlos, keine Briefmarke erforderlich) an:
Ombudsmann
Libre réponse 71120
75342 Paris CEDEX 07